GENEHMIGUNG zum ERRICHTEN von GRABMAL bzw. GRABKREUZ
Fuer das Errichten / Aufstellen von
Grabmaelern und Grabkreuzen auf Friedhoefen in
Deutschland ist eine amtlich bescheinigte
Genehmigung erforderlich.
Die dafuer benoetigten, kostenlosen!
Unterlagen zur Vorlage bei der zustaendigen Gemeinde bzw. deren Friedhofsverwaltung -
eine Masstabszeichnung wie
rechts abgebildet, zusaetzlich eine genaue Beschreibung des Grabmals
(zus. 2 Seiten DinA4), erhalten Sie von mir per E-mail als *.pdf Dateien zum
Ausdrucken, oder postalisch zugesandt.
Die Zeichnung mit dem ausgesuchten Grabmal oder Grabkreuz wird nach Ihren Angaben so
angefertigt, dass die gewuenschte Inschrift mit harmonischer
Gestaltung des Schriftfeldes gut zu erkennen ist. In der Beschreibung enhalten
sind vewendete Materialien, Schriftart, Abmessungen, Aussehen, Dachabdeckungen,
Befestigungsart
ect.
Da die Friedhofssatzungen - Friedhofsverordnungen im Zustaendigkeitsbereich
der Kommunen liegen, fallen die Vorgaben fuer die Genehmigung eines Grabdenkmals recht
unterschiedlich aus. Eine amtlichen Genehmigung definiert u.a. die aeusseren
Abmessungen des Grabdenkmals, verwendbare Materialien, Einfassung der Grabstelle,
Belegungsdauer ect., und wichtig, die Abmessungen des Grabmals ab Bodenniveau bzw.
Fundament. Erteilen Sie deswegen
einen Auftrag erst dann, wenn eine amtliche Genehmigung (schriftlich) vorliegt. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, falls Sie dazu Fragen haben.